Auswirkungen der Schuldenbremse auf...
Jochen Hartloff - Zur Sache
Auswirkungen der Schuldenbremse auf die rheinland-pfälzische JustizSachstand: Es ist vorgesehen, die Strukturen der rheinland-pfälzischen Justiz zu überprüfen. Dazu gehört die Zusammenführung der beiden Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll die erste Instanz auf drei Standorte konzentriert werden.
Warum ist diese Strukturreform notwendig?
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat in der vergangenen Legislaturperiode mit den Stimmen aller Fraktionen die sogenannte Schuldenbremse in der Verfassung verankert. Alle Ressorts, auch die Justiz, müssen deshalb zur Konsolidierung der Landesfinanzen ihren Beitrag leisten. Wir wollen dort Einsparungen vornehmen, wo Doppelstrukturen im Verwaltungsbereich vorhanden sind, deren Abbau nicht zu einer Schwächung im Bereich der Rechtsprechung führt.
Elf Bundesländer verfügen bereits jetzt über nur ein Oberlandesgericht. In fast allen Ländern mit mehreren Oberlandesgerichten sind die jeweiligen Gerichtsbezirke bezogen auf die Einwohnerzahl wesentlich größer als ganz Rheinland-Pfalz.
Warum wurde der Standort Zweibrücken ausgewählt?
Die Entscheidung für den Standort Zweibrücken als Sitz für Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft erfolgte insbesondere aus strukturpolitischen Erwägungen. Koblenz bleibt - unabhängig von der geplanten Zusammenlegung - der Gerichtsstandort mit den meisten Beschäftigten in Rheinland-Pfalz. Eine Verlegung von Zweibrücken weg hätte dagegen ungleich größere Folgen für die Region, da dort nicht wie in Koblenz zahlreiche Fachgerichte, Bundes- und Landesbehörden angesiedelt sind. Daneben ist das Oberlandesgericht Zweibrücken eines der ältesten in Deutschland.
Wie wird die Reform umgesetzt?
Zunächst will ich Gespräche mit allen Betroffenen und Beteiligten - ob im Bereich der Gerichte, der Personalräte oder der Rechtsanwalts- und Notarkammern - führen. Gleichzeitig wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sinnvolle Lösungen erarbeitet. Wir denken zum Beispiel darüber nach, OLG-Senate, die stärker von Bürgerinnen und Bürgern frequentiert werden, in Koblenz zu belassen. Das könnten die Senate sein, die sich mit Familienrechtsfragen befassen. Die besonderen Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Behörden werden selbstverständlich in alle Überlegungen einbezogen. Zur Umsetzung der notwendigen Strukturreform sind keine Entlassungen vorgesehen.
Fazit: Die neue Landesregierung steht vor großen Kraftanstrengungen, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Von strukturellen und damit auch finanziellen Erwägungen kann daher auch die Justiz nicht verschont bleiben. Die Zusammenlegung der beiden Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften ist Teil dieser Bemühungen. Gespräche werden geführt, die Arbeitsgruppe wird tagen. Am Ende des Prozesses werden wir in Rheinland-Pfalz weiterhin eine effizient arbeitende, bürgernahe Justiz haben.
Stand: Juni 2011
SPD Landesverband Rheinland-Pfalz, Klarastr. 15a, 55116 Mainz, lv.rheinland-pfalz@spd.de