Kommunal- und Verwaltungsreform

Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz

Sachstand
: Die beiden Gesetze zur Vorbereitung der Kommunal- und Verwaltungsreform
(KVR) sind vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossen. Mitte 2012 endet die so
genannte Freiwilligkeitsphase, in der Gemeinden vor der gesetzlichen Umsetzung der KVR
schon fusionieren können. Hierfür gibt die Landesregierung einen finanziellen Anreiz. Ein
abschließender Gesetzentwurf wird für 2013 vorbereitet.
Immer weniger Menschen werden von gleichbleibenden oder sich vergrößernden
Verwaltungsstrukturen betreut. Die Verwaltungsabläufe im Land müssen, da die vergangene
Gebiets- und Verwaltungsreform 30 Jahre zurückliegt, nun dem demografischen Wandel
angepasst werden.

Mit der Umsetzung der KVR sind viele Vorteile für die Bevölkerung verbunden, z.B.:

Behördenrufnummer 115
Bei dieser einheitlichen Telefonnummer kann, ähnlich der bereits bestehenden
Nummern für Polizei und Feuerwehr, ein Ansprechpartner viele Anrufe beantworten
oder direkt an die richtige Stelle weiterleiten.

Klare Zuständigkeiten für die unterschiedlichen öffentlichen Aufgaben
Durch die klare Zuordnung von Aufgaben wird Bürokratie abgebaut und der Service
für die Bürger erhöht.

Mobilität der Verwaltung
Bürgersprechstunden werden vor Ort durchgeführt, durch mobile Bürgerbüros
können kleine Gemeinden gut betreut werden. Somit sind für die Bürgerinnen und
Bürger nur kurze Wege nötig.
Eine generelle Verbesserung der Bürgernähe und der Bürgerbeteiligung wird erreicht.

Moderne Dienstleister
Kommunalverwaltungen müssen sich zukünftig noch mehr den zeitgemäßen
Anforderungen der Dienstleistung anpassen.

Kosteneinsparungen
Mit der KVR können durch Kosteneinsparungen Kommunen entlastet bzw.
Spielräume für neue Investitionen geschaffen werden.
Die Zustimmung in der rheinland-pfälzischen Bevölkerung zu dieser Reform ist sehr hoch,
knapp zwei Drittel der befragten 10.000 Bürgerinnen und Bürger sind „dafür“ oder zumindest
„eher dafür“.
Den erarbeiteten Fusionsvorschlägen liegt nicht allein (wie behauptet) die Größe der
jeweiligen Verbandsgemeinde zugrunde, es wird auch ein großes Augenmerk auf
geographische Gesichtspunkte, „freundschaftliche“ Verbindungen zu Nachbargemeinden
oder die wirtschaftliche Stärke gelegt.

Fazit: Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Verwaltung müssen stärker abgegrenzt
werden. Für die Bürgerinnen und Bürger muss erkennbar bleiben, wofür Land und Bund in
der Verantwortung stehen und was unsere Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Selbstverwaltung zu leisten haben. Durch die Kommunal- und
Verwaltungsreform ist für die nächsten Jahrzehnte auch in einer älter werdenden
Gesellschaft eine bürgernahe und moderne Kommunalverwaltung gut gewährleistet.

29.09.2010
Roder Lewentz - Zur Sache:

Stand: September
SPD Landesverband Rheinland-Pfalz, Klarastr. a, Mainz, roland.schaefer@spd.de