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09 2007 Brief aus Mainz

Brief aus Mainz

Zum Landesentwicklungsplan IV wird gefordert, dass das Parlament sich damit beschäftigen soll, weil das Programm einschneidende Auswirkungen auf die Entwicklung unseres Landes habe. Für mich ist das kein Problem, weil ich mich seit Monaten mit allen Facetten des Planes auseindersetze. Im Arbeitskreis Innen unserer Fraktion wurde mehrfach über den Planentwurf und die Kritikpunkte diskutiert, auch mit dem Landesplaner. Wir haben ein Positionspapier erarbeitet, dies in der Fraktion diskutiert und beschlossen sowie an das Ministerium weitergereicht; wir haben eine parteiöffentliche Veranstaltung durchgeführt und Veränderungsvorschläge erörtert. Ich selbst habe an mehreren Diskussionen im Kreis Bad Kreuznach teilgenommen und im Kreistag ein Stellungnahme mit verabschiedet. Dazu habe ich als einer von ganz wenigen Abgeordneten selbst gegenüber dem Ministerium Stellung bezogen, um die Argumente aus unserem Kreis und der Stadt Bad Kreuznach ausdrücklich zu unterstützen, so z.B. die Stärkung des ländlichen Raumes, die Hervorhebung der Bedeutung der Stadt Bad Kreuznach für die Region, die stärkere Betonung des Fremdenverkehrs, eine positive Darstellung des Alleinstellungsmerkmals Radon uvm. Die SPD-Fraktion und ich selbst, wir haben unsere politische Hausaufgaben gemacht und werden dafür sorgen, dass vor dem Erlass der Verordnung auch das Parlament diese diskutiert.

Ein ganz anderes politisches Thema beschäftigt mich sehr: die ständigen Versuche des Bundesinnenministers, auf die Schnelle sog. "Online-Durchsuchungen" einzuführen, jetzt sogar ohne Richtervorbehalt. Ich betrachte diese Art des Vorgehens als eine Missachtung der klaren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die zu Recht den Anspruch auf die Unverletzlichkeit der Wohnung als ein bedeutendes Grundrecht betonen. Bisher ist weder die Sinnhaftigkeit noch das dringende Erfordernis solcher tief in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahmen überzeugend dargelegt. Wir in Rheinland-Pfalz haben bei der Neuordnung unseres Polizei- und Ordnungswidrigkeitengesetz strikt auf die Einhaltung des Grundrechts geachtet und den Richtervorbehalt als unabdingbare Voraussetzung im Gesetz berücksichtigt. Unser Verfassungsgericht hat uns bestätigt. Deshalb werden wir diese grundsätzliche Position auch bei zukünftigen Sicherheitsgesetze einhalten in dem Wissen: absoluten Schutz vor terroristischen Gefahren gibt es nicht!

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