April 2010 Brief aus Mainz
Brief aus Mainz
Der Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger gerät in unserer medialen Welt immer mehr ins Hintertreffen, Datenriesen wie Google werden zu ungezügelten Machtzentren und zwar weltweit.
Dies wurde einmal mehr deutlich in einer Anhörung des Innenausschusses des Landtages zum Antrag der SPD zu „Google Street View„. Da mag das Abfotografieren von Straßenzügen und markanten Plätzen in Städten und Dörfern durch Google – Mitarbeiter in der Absicht, die Bilder ins Netz zu stellen, rechtlich grundsätzlich nicht angreifbar sein. Die Möglichkeit aber der Verknüpfung mit anderen Daten wie z.B. aus Facebook, Wer-kennt-wen, etc. bedeutet dagegen eine nicht zu unterschätzende Gefahr für den einzelnen Bürger. Der Zugriff auf die unterschiedlichen Datenmengen ist zum Teil ohne große Probleme möglich, der „gläserne Mensch„ wird ohne sein Wissen Wirklichkeit. Deshalb ist die Aufklärung über das, was an „Datensammlungswut„ in unserer Gesellschaft passiert, dringend erforderlich. Wer z.B. nicht weiß, dass er Widerspruch gegen das Abfotografieren seines Wohnhauses einlegen kann, und zwar bereits vorher, der wird dies logischerweise auch nicht tun. Google hatte zwar zugesagt, vor Durchführung der Maßnahme zu informieren, geschehen ist dies aber nur auf der eigenen Homepage. Das bedeutet völlige Unkenntnis bei denen, die gar nicht über einen Internetanschluss verfügen. Auch andere Zusagen von Google gegenüber dem Hamburger Datenschutzbeauftragten als Interessenvertreter aller Bundesländer zum Schutz der Privatsphäre werden nicht ausreichend eingehalten oder können gar nicht überprüft werden, weil die Rohdaten in den USA gespeichert werden. Google wird nicht zu Unrecht als eine Datenkrake bzw. ein Datenstaubsauger bezeichnet, der weltweit tätig ist und dabei Milliardengewinne macht. Deshalb müssen rechtliche Einschränkungen her wie ein vorheriges Genehmigungsverfahren bei derartigen Großvorhaben, eine Verbandsklage z.B. für Verbraucherverbände sowie eine Anpassung der Datenschutzbestimmungen an die Lebenswirklichkeit. Die gültigen Datenschutzbestimmungen sind von der Entwicklung längst überrollt.
Da die Entscheidung über derartige Maßnahmen der Bundesebene zugewiesen sind, werde ich mich dafür einsetzen, dass das Land Rheinland-Pfalz über den Bundesrat tätig wird. Die Bundesverbraucherministerin selbst hat sich sehr kritisch zu „Google Street View„ geäußert, jetzt kann sie ihrer Kritik aktives Handeln folgen lassen.