09 2008 Brief aus Mainz

Brief aus Mainz

Während ich diese Zeilen schreibe, wird ein weiterer Datenschutzskandal bekannt. So sollen personalbezogene Daten der kommunalen Melderegister in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen offenbar rechtswidrig von Privatfirmen gespeichert und verkauft worden sein. Dabei handelt es sich um sogenannte „Mittlerfirmen“, die für Unternehmen wie z.B. Banken Adressen bei den Melderegistern überprüfen. Der Weiterverkauf der Daten ist ein eklatanter Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Dieser Fall passt in die Reihe der z.T. erheblichen Verstöße bis hin zum Datenklau, die in den letzten Wochen und Monaten in Deutschland bekannt geworden sind. Deshalb wird zur Recht seitens der Politik überprüft, ob die einschlägigen Datenschutzbestimmungen durch die technische Entwicklung überholt, wenn nicht sogar überrollt worden sind. Es kann nicht angehen, dass im Kleingedruckten von Verträgen ein Hinweis auf ein Widerspruchsrecht zu finden – eigentlich nicht zu finden – ist, falls die im Vertrag enthaltenen persönlichen Daten nicht weitergegeben oder gar verkauft werden dürfen. Dieses Widerspruchsrecht muss durch eine ausdrückliche Zustimmung zur Weitergabe ersetzt werden, ansonsten die Weitergabe untersagt ist und im Falle des Verstoßes eine fühlbare Bestrafung droht. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, ohne dass dies im Grundgesetz ausdrücklich geregelt ist. Ich bin aber für eine Aufnahme in das Grundgesetz, da auf diese Weise der Datenschutz stärker in das Bewusstsein der Menschen gerückt werden kann. Zur Zeit müssen wir feststellen, dass Bürgerinnen und Bürger zu leichtfertig und gutgläubig mit ihren persönlichen Daten einschließlich der Bankkontonummern umgehen. Das gilt insbesondere für jüngere Menschen, die sich in Internetforen datenrechtlich fast völlig „entkleiden“. Nur wenn es uns gelingt, ein anderes Datenbewusstein zu entwickeln, wird es dubiosen Firmen nicht mehr so leicht möglich sein, Millionen von Daten missbräuchlich zu nutzen und zu Geld zu machen. Deshalb ist beides erforderlich: Verbesserung des Bewusstseins und Verschärfung der Gesetze. Verstöße gegen den Datenschutz sind keine Kavaliersdelikte, das muss auch in den angedrohten Strafen zum Ausdruck kommen.
Als Vorsitzender der Datenschutzkommission unterstütze ich ausdrücklich die Bemühungen des Landesbeauftragten für Datenschutz bei seinem Werben um ein stärkeres Datenbewusstsein gerade in und mit Schulen.