09.01.2011 SPD-Pressestelle

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Für eine bessere Pflege: Zwei-Klassen-Pflege verhindern – Bürgerversicherung einführen

Der Parteivorstand der SPD hat im Rahmen der SPD-Jahresauftaktklausur in Potsdam einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter. Dies ist ein Zeichen für unseren gesellschaftlichen Fortschritt. Dass immer mehr Menschen nicht pflegebedürftig werden, ist erfreulich. Dennoch steigt die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich an. Heute sind über zwei Millionen Menschen pflegebedürftig – etwa 2,5 Prozent der Bevölkerung. Mehr als die Hälfte der Menschen werden im Verlauf ihres Lebens pflegebedürftig oder sind durch die Pflege von Angehörigen betroffen: Pflege geht alle an! Eine
gute Pflege in der Zukunft zu gewährleisten, ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft.
Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung drängt, wenn die Herausforderungen der Zukunft bewältigt werden sollen. Allein in jüngster Zeit wurden durch neue Studien die aufwachsenden Probleme verdeutlicht:

• Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Bis zum Jahr 2030 steigt laut Prognosen die Zahl der Pflegebedürftigen auf 3,27 Mio. im Vergleich zu 2,37 Mio. heute.
• Insbesondere der Anstieg der Demenzkranken entwickelt sich dramatisch. Im Jahr 2030 werden Prognosen zufolge 2,4 Mio. Menschen in Deutschland an Demenz erkrankt sein. Jährlich erkranken 200.000 Menschen an Demenz.
• Eine gute Pflege erfordert ausreichend und gutes Personal. Auf die Beschäftigungsnotwendigkeiten und -chancen, die besonders im Pflegebereich liegen, hat die SPD bereits im Deutschlandplan hingewiesen.
Bis 2025 benötigen wir entsprechend den Angaben des Stat. Bundesamtes mindestens 152.000 zusätzliche Pflegekräfte.

Mit der Pflegereform 2008 hat die SPD in der großen Koalition zentrale Verbesserungen in der Pflege durchgesetzt. Erstmals wurden seit 1995 die Pflegesätze angepasst und dynamisiert und ein Betreuungsbegriff eingeführt und damit die Leistungen und für Demenzerkrankte wesentlich gesteigert, die Qualitätssicherung wesentlich verbessert sowie die unabhängige Pflegeberatung durch die Einführung von Pflegestützpunkten auf den Weg gebracht.

Dies waren wichtige Schritte, an die mit einer Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs angeschlossen werden muss. Die Menschen wollen individuelle - statt „Minutenpflege“. Alle haben Sorge, ob sie als Pflegende und perspektivisch vielleicht selbst als Pflegebedürftige eine gute, würdige Unterstützung bekommen. Vor allem aber brauchen diejenigen unsere konkrete Unterstützung, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen – die Mehrzahl der Pflegenden!

Die Weiterentwicklung der Pflege kann sich nicht auf eine Reform der Pflegeversicherung beschränken, sie ist eine umfassende gesellschaftliche Aufgabe. Insbesondere ist sie eine Herausforderung für die kommunale Ebene: Die Schaffung einer wohnortnahen Infrastruktur z.B. von Betreuungs-, Pflege- oder Alltagsdienstleistungen u.v.m., der Neu- und Umbau von barrierefreien Wohnungen und unsere öffentlichen Räume insgesamt, sowie der bedarfsgerechte Ausbau der sozialen Infrastruktur erfordern eine große
Modernisierungsleistung. Auch die Arbeitgeberverantwortung ist gefragt. Wenn wir die humane häusliche Pflege weiter stärken wollen, brauchen wir dringend eine bessere Vereinbarkeit von Pflege uns Beruf.

Die Situation der Pflegeversicherung ist ernst, aber sie kann dramatisch werden, wenn die Bundesregierung jetzt nicht die richtigen Schritte einleitet. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte bereits als konsequenten nächsten Schritt aus der Pflegereform 2008 im darauffolgenden Jahr 2009 ein umfassendes Konzept für eine Neuausrichtung der Pflegeversicherung vorgelegt und Vorschläge zur konkreten Umsetzung und Finanzierung gemacht. Die Bundesregierung hat das vorliegende Konzept zur
Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs seither ignoriert. Stattdessen führt Bundesgesundheitsminister Rösler einen „Pflege-Gipfel“ nach dem anderen durch, deren Ergebnis stets wohlfeile Absichtserklärungen ohne konkrete Folgen sind. Zusätzlich werden die Bürgerinnen und Bürger mit wechselnden Vorschlägen für eine kapitalgedeckte Finanzierung verunsichert, die alle eines gemein haben: Sie werden die Menschen über Gebühr belasten, und zugleich der Versicherungswirtschaft Milliarden
in die Kassen spülen die aktuellen Herausforderungen aber nicht bewältigen.

Wir wollen eine bessere Pflege, die den Zugang für alle Pflegebedürftigen zu einer qualitativ hochwertigen, würdigen Pflege gewährleistet. Dazu muss in sechs Bereichen umgehend gehandelt werden:

1. Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, um die Pflegequalität zu verbessern und auf die Bedürfnisse der Einzelnen auszurichten, insb. Für die Versorgung demenzkranker Menschen.
2. Verbesserung der Situation der häuslichen Pflege, insbesondere durch mehr Unterstützung für pflegende Angehörige
3. Verbesserung der Arbeitsplatzsituation und Ausbildung in der Pflege
4. Prävention und Rehabilitation vor Pflege sowie Verbesserung des Versorgungsmanagements
5. Stärkung der solidarischen Finanzierung mit der Bürgerversicherung in der Pflege
6. Die Reform der Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Rolle der Kommunen

1. Menschenwürdige Pflege statt Minutenpflege

Die SPD fordert, endlich das seit anderthalb Jahren vorliegende Konzept zur Weiterentwicklung der Pflegebedürftigkeit umzusetzen. Dieses Konzept ist der Motor für eine zukunftsfähige Entwicklung der Pflege. Mit ihm verbinden sich Hoffnungen von Millionen Betroffenen in unserem Land, dass sich die Qualität und die Alltagstauglichkeit des Pflegesystems entscheidend verbessern. Die Pflegenden und ihre Angehörigen brauchen Hilfe, jetzt!
Der Pflegebedarf hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Besonders die Zahl der Demenzerkrankungen nimmt zu. Für sie ist die heutige Pflegeversicherung mit ihrem starken Bezug auf körperbezogene Verrichtungen falsch ausgerichtet. Ebenso wird sie dem Bedarf von pflegebedürftigen Kindern sowie von Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung nicht gerecht. Sie werden in ihrem tatsächlichen Hilfebedarf nicht erfasst, denn ihr enormer Betreuungs- und Versorgungsbedarf wird von der
Pflegeversicherung noch nicht bedarfsgerecht umfasst. Das Konzept eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss dort ansetzen und weniger die Defizite eines Pflegenden berücksichtigen, sondern seine verbliebenen Potenziale stärken: Nur so gelangt der Paradigmenwechsel weg von der Versorgung, hin zur Teilhabe, wie er auch in der Inklusionspolitik immer mehr Verbreitung findet und der für mehr Lebensqualität grundlegend ist.

Das Konzept für die Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sieht daher vor, die Pflegebedürftigen mit einem neuen Prüfverfahren in ihrer Alltagskompetenz zu beurteilen. Der Pflegebedarf wird nach sechs Modulen geprüft:

• Mobilität;
• kognitive und kommunikative Fähigkeiten;
• auffällige Verhaltensweisen;
• Fähigkeit zur Selbstversorgung (z.B. Hygiene);
• Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (z.B. Medikamenteneinnahme);
• Gestaltung des Alltagslebens (z.B. Zeiteinteilung; Tagesrhythmus).

Entsprechend dieser Analyse, die weit über die heutige Prüfung hinausgeht, müssen passgenaue Hilfen und Pflegeleistungen organisiert werden. Um die Hilfen besser und passgenauer zu gewährleisten, sollen die Pflegebedürftigen in Zukunft in fünf statt wie bisher in drei Pflegestufen eingeordnet werden.
Das Konzept des Pflegebedürftigkeitsbegriffs beschreibt nicht nur konkrete Instrumente, sondern bedeutet einen Paradigmenwechsel in der Pflege, der auf fast alle Leistungsbereiche der Pflegeversicherung Auswirkungen haben wird:

• Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Die übergroße Mehrheit der Menschen möchte nicht in einer stationären Einrichtung gepflegt werden. Dazu brauchen sie aktive Beratung und Begleitung sowie eine die häusliche Versorgung unterstützende Infrastruktur. Das Motto „ambulant vor stationär“
flächendeckend zur Regel zu machen, ist unser Ziel.
• Durch die Leistungsanforderungen eines neuen Pflegebedürftigkeitsstandards werden modulare und vielfältigere Pflege- und Alltagshilfen benötigt, die passgenau dem Bedarf der Bedürftigen entsprechen. Die gesamte Pflege-Branche muss sich darauf einstellen.
• Die stationäre Versorgung muss qualitativ weiterentwickelt und strukturell verändert werden. Wir brauchen einen flexiblen, passgenauen Mix aus stationären, teilstationären, ambulanten und wohnquartiersbezogenen Angeboten.
• Wir brauchen intelligentere Pflegekonzepte. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erfordert kreative Leistungskombinationen, z.B. zwischen präventiven, medizinischen, sozialen und pflegerischen Hilfen. Es geht um die Stärkung der Eigenkräfte und der selbständigen Lebensführung.
• Wir brauchen eine bessere Vernetzung der Stellen in den Kommunen, die soziale Dienstleistungen anbieten. Eine integrierte Versorgung von medizinischen, pflegerischen, sozialen, alltäglichen und beratenden Hilfen ist unser Ziel.
• Wir brauchen eine Beratungs- und Versorgungsmanagementinfrastruktur, die für die Einzelnen diese Hilfen organisiert, bzw. sie zur Selbsthilfe anleitet. Pflegestützpunkte mit integrierter Pflegeberatung können diese wichtige Leistung anbieten, die müssen endlich bundesweit gesetzeskonform eingerichtet werden.
• Wir brauchen die Förderung neuer Wohnformen und Kommunen, die in der Sicherung von Teilhabe und Alltagsversorgung von Menschen mit Handicaps zentrale Herausforderungen sehen.
• Wir brauchen eine Weiterentwicklung der Pflegetransparenz und fordern ein „Patienten- und Verbraucherrechtegesetz in Gesundheit und Pflege“, damit jeder weiß, was seine Rechte sind. Eine Verbesserung der Pflege kann nur gelingen, wenn es eine stetige und transparente Kontrolle und Bewertung gibt. Wir brauchen daher eine Pflegebenotung, die sich an tatsächlichen pflegebezogenen Kriterien orientiert und nicht an nebensächlichen Kriterien, wie „Hof- und Freizeitgestaltung“.
• Wir wollen für das betreute Wohnen eine rechtliche Grundlage schaffen, die Qualitätsstandards für das unterstützte Wohnen bei dem Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden, schaffen.

Für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Pflege sind diese Lösungsansätze unumgänglich. Es ist klar, dass sie sich gemessen am heutigen Leistungsniveau, nicht ohne Mehrkosten umsetzen lassen.

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