27.07.2009 Pörksen Änderungen - beim Polizeigesetz

Presseerklärung

Carsten Pörksen

Pörksen: Verlautbarungen über angebliche Änderungen beim Polizeigesetz entbehren jeder Grundlage

„Es gab und gibt keine Festlegungen bei einer möglichen Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Wer die kritische Haltung der SPD-Landtagsfraktion zu solchen Themen wie einer pauschalen automatischen Kennzeichenerfassung oder der Online-Durchsuchung kennt, wird sicher nicht annehmen können, dass die SPD solchen Regelungen im Landtag ihre Zustimmung geben wird. Insofern grenzt es an Realitätsferne, wenn zurzeit angebliche Änderungen beim Polizeigesetz bestätigt werden, die es nicht gibt“, betont Carsten Pörksen, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und polizeipolitischer Sprecher.

„Im Rahmen der bundesweiten Diskussion des BKA-Gesetzes mit der so genannten Online-Durchsuchung oder bei der Frage der Nutzung von Maut-Daten für polizeiliche Zwecke, hat die SPD-Landtagsfraktion ganz eindeutig ihre kritische Haltung gezeigt. Warum sollen wir jetzt in Rheinland-Pfalz solchen Punkten zustimmen, von denen es in den Medien heißt, sie würden möglicherweise noch über die Befugnisse des BKA hinausgehen? Da hat jemand die Rechnung ohne den Wirt gemacht“, hebt Carsten Pörksen hervor.

Pörksen: „Hier sind grundlegende Prinzipien unseres Grundgesetzes betroffen. Dies gilt für die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger wie für die Belange eines effektiven Datenschutzes. Auch wenn neue Technologien vieles möglich zu machen scheinen, muss streng und kritisch geprüft werden, welche Verfahren einer effektiven Polizeiarbeit dienen. Dabei ist es wichtig, die schutzwürdigen Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Das ist ein Kernbereich unserer sozialdemokratischen Politik und darauf wird die SPD-Landtagsfraktion achten.“