15.07.2009 Presse Videoüberwachung
Presseerklärung
Kreiskonferenz 07.03.2009
Kreiskonferenz zur Aufstellung der Kreistagsliste im SPD-Kreisverband Bad Kreuznach in Hochstetten-Dhaun
Pörksen:
Zunehmende Videoüberwachung der Bürgerinnen und Bürger kritisch hinterfragen
„Die heute vorgestellten Ergebnisse des Landesdatenschutzbeauftragten sollten als Grundlage für eine kritische Auseinandersetzung mit der zunehmenden Videoüberwachung der Bevölkerung dienen. Ich begrüße, dass sich der Innenausschuss mit diesem Thema befassen wird“, so der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzender der Datenschutzkommission des Landtags, Carsten Pörksen.
Nach dem Landesdatenschutzgesetz ist die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Videokameras nur zulässig, soweit dies zur Aufgabenerfüllung oder zur Wahrnehmung des Hausrechts erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
„Nach den Erkenntnissen des Landesdatenschutzbeauftragten werden in neun von zehn Fällen die Kameras von Privatleuten aufgestellt. Wir werden darüber zu reden haben, wie hier die Belange des Datenschutzes stärker als bisher beachtet werden, da die Installation von Überwachungskameras in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingreift. Das gilt auch für das Speichern von Videobildern“, betont Pörksen.
Vor diesem Hintergrund sei positiv festzuhalten, dass nach Aussage des Landesdatenschutzbeauftragten die rheinland-pfälzische Polizei ihre Videoüberwachung auf das Notwendige beschränke, so Pörksen.