08.06.2010 Presse Grundstück Pfingswiese
Presseerklärung
„Bereits am 21.05.2010 unmittelbar nach der Stadtratssitzung hat sich die SPD-Fraktion durch ihren Fraktionsgeschäftsführer Karl-Josef Flühr mit einer Reihe von Fragen an die Aufsichtsrats- und Dienstleistungsdirektion in Trier gewandt, da die Rechtmäßigkeit des in der nichtöffentlicher Sitzung beschlossenen Grundstückskaufs an der Pfingstwiese bezweifelt wird,“ erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Carsten Pörksen, nachdem der Verkauf in der Öffentlichkeit auch bezüglich der Konditionen bekannt geworden ist.
Dabei müsse man wissen, dass der Gesamtkaufpreis den Bodenrichtwert von 35,00 Euro um ein Mehrfaches übersteige und nach Auffassung der SPD-Fraktion in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Wert des Grundstücks stehe. Deshalb habe die SPD-Fraktion folgende Fragen gestellt:
Ist es zulässig, dass ein durch Kredit getätigter Grundstückskauf trotz der schlechten Haushaltslage der Stadt nicht mit einem Ausnahmetatbestand zu begründen ist?Ist es haushaltsrechtlich zulässig, dass sämtliche Nebenkosten des Verkäufers von der Stadt übernommen werden?Gelten bei Grundstückskäufen durch die Stadt keine Obergrenzen?
Liegt möglicherweise ein Grundstücksgeschäft zum Nachteil der Stadt vor?
Könnten sonstige rechtliche Gründe dem Grundstückskauf entgegenstehen?
„Da die Stadt mit einem unausgeglichenen Haushalt nach Auffassung der ADD dauernd leistungsunfähig ist, spielt für die SPD-Fraktion die Frage der Kreditgenehmigung eine große Rolle. Die SPD-Fraktion möchte deshalb wissen, welch unabweisbare Aufgabenerfüllung die Stadt für den Erwerb geltend macht, “ erklärt Pörksen weiter. Das gelte ganz besonders nach dem Umstand, dass das brandtgeschädigte Haus abgerissen und damit ein Schandfleck beseitigt sei. Mit ihrem Vorgehen schaffe die Stadt eine für sie ungünstige Vorgabe bei zukünftigen Grundstücksgeschäften, meint Pörksen abschließend.