06.05.2010 Presse: Schulzweckverband
Presseerklärung
Kreiskonferenz 07.03.2009
Kreiskonferenz zur Aufstellung der Kreistagsliste im SPD-Kreisverband Bad Kreuznach in Hochstetten-Dhaun
„Die SPD-Stadtratsfraktion hat beantragt, die Schulsituation, insbesondere die Schulträgerschaft für die IGS und Realschule Plus auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu setzen, mit einem Vorschlag bezüglich Kostenträgerschaft und Zusammensetzung der Zwecksverbandsversammlung“, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Carsten Pörksen, MdL, nach einer Sitzung von Fraktion und Vorstand. Laut dem Antrag sollen die Stadt Bad Kreuznach und der Landkreis einen Schulzweckverband für die Integrierte Gesamtschule und die Realschule Plus bilden, wobei die Stadt 20% und der Kreis 80% der Kosten trägt. Zur Begründung führt Pörksen die geänderte Entscheidung der Verbandsgemeinden zur Schulträgerschaft an.
Nachdem die Verbandsgemeinden im Kreis Bad Kreuznach, entgegen der bisherigen Absichten die Realschulen Plus an den Kreis abgeben, stelle sich eine 50 zu 50 Regelung der Finanzierung für einen Schulzweckverband Bad Kreuznach nicht mehr. Das wäre finanziell nicht vertretbar, da die Stadt neben der 50%igen Finanzierung des Zweckverbandes über 30% der zu erhöhenden Kreisumlage zahlen müsste. Der Finanzierungsvorschlag 20 (Stadt) zu 80 (Kreis), basierend auf den Anteilen an einer Integrierten Gesamtschule, bei der die Oberstufe allein vom Kreis zu finanzieren ist, ist nach Auffassung der Fraktion vertretbar, wenn gleichzeitig in der Zweckverbandsversammlung die Stimmengleichheit gewährleistet sei. Ohne ein echtes Mitspracherecht ist die Übernahme von 20% der Kosten nicht vertretbar, meint Pörksen.
Eine paritätische Besetzung der Zweckverbandsversammlung sei durchaus gerechtfertigt, da die Stadt über 30% des Anteils des Kreises an der Finanzierung des Zweckverbandes über die Kreisumlage trägt. Andererseits habe die Stadt Bad Kreuznach großes Interesse an der schulischen Gestaltung auch im Bereich der weiterführenden Schulen, so dass alles daran gesetzt werden müsse, diesen Einfluss zumindest zum Teil sicherzustellen. Seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wird eine derartige Konstruktion als zulässig eingestuft, Vorgaben in eine bestimmte Richtung werden aber nicht gemacht. Sollte der Kreis auf dieses Angebot nicht eingehen, wird die ADD nach der Rechtslage entscheiden mit der Folge, dass die Trägerschaft zu 100% in den Händen des Kreises liegen wird. Das will die SPD-Fraktion nicht. „Sollte der Kreis nicht bereit sein, das Angebot der Stadt anzunehmen, ist der Kreis aufgefordert, ein akzeptables Angebot vorzulegen“, stellt Pörksen abschließend fest.