Februar 2006 Gewalt in engen sozialen Beziehungen
Gewalt in engen sozialen Beziehungen
Uns von der SPD-Fraktion ist es ein besonderes Anliegen, die für die betroffenen Personen, weit überwiegend Frauen, wichtige Arbeit der Polizei zusammen mit den Gerichten und den Interventionsstellen bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen herauszustellen. Die ständigen und krampfhaften Versuche der CDU, die Kriminalität und deren angeblich unzureichende Bekämpfung zum besonderen Wahlkampfthema zu machen, fordern ja geradezu heraus, die erfolgreiche Arbeit der Polizei stärker in den Fokus zu nehmen. Trotz hoher zeitlicher Belastung aufgrund der vielfältigen Einsätze ist die Polizei insbesondere im Rahmen des Interventionsprojektes RIGG hervorragend auf die Arbeit vor-bereitet worden. Die Zusammenarbeit mit den Gerichten funktioniert einwandfrei, teilweise sogar gut bis sehr gut. Bei der Novellierung des POG insbesondere der Einfügung des neuen § 13 geäußerten Befürchtungen sind nicht eingetreten. Die Weg-weisungen der Polizei werden in den allermeisten Fällen befolgt, nur wenige Zuwiderhandlungen wurden gemeldet. Dieses Ergebnis ist wichtig für die Betroffenen, da sie aufgrund dieser Tatsache von dem erfolgreichen Einschreiten der Polizei überzeugt sein können und sind, und deshalb polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Im Jahre 2004 hatte die Polizei insgesamt 7.286 und im Jahr 2005 8.316 Straftaten der Gewalt in engen sozialen Beziehungen registriert, im Wesentlichen Körperverletzungsdelikte. Vom 01. April 2004 bis zum 31.12.2005 wurde in fast 2.900 Fällen eine zeitlich befristete Wegweisung aus der Wohnung durch die Polizei verfügt.
Von besonderer Bedeutung für die Opfer ist die Arbeit der Interventionsstellen, angesiedelt in allen 5 Präsidien. Frau Elsner wird nachher noch auf diese Arbeit eingehen und sicherlich auch auf die Täterarbeit Bezug nehmen, die inzwischen ebenfalls betrieben wird, wenn auch nur in beschränktem Umfang. Da die Interventionsstellen die Dienstbezirke der Polizeipräsidien nur z.T. abdecken und deshalb weiter ausgebaut werden müssen, wird die Landesregierung bereits in diesem Jahr zwei weitere Inter-ventionsstellen einrichten bzw. fördern und zwar in Bad Kreuznach am Sitz einer Polizeidirektion, einer Polizeiinspektion, einer Kriminalinspektion sowie Amts- und Landgericht einschließlich Staatsanwaltschaft. Außerdem wird die Interventionsstelle in Landau, die bereits besteht und erfolgreich arbeitet, staatlich gefördert. Weitere Stellen werden folgen, da wir uns verpflichtet sehen, den in besonders schwieriger Lage sich befindenden Opfern von Gewalt gewordenen Personen und oft genug deren Kindern in ihrer Not zu helfen. Lange genug ist in diesen Fällen weggesehen worden; ist dieser Bereich tabuisiert worden, mit für die Betroffenen schlimmen Folgen. Gewalt gehört geächtet und bestraft, gleich wo sie auftritt, denn eine Rechtfertigung gibt es nicht.
Als eindeutig richtig und den Erfolg der Arbeit auf dem Gebiet der Gewalt in engen sozialen Beziehungen bestimmend, hat sich die klare Zuständigkeitsregelung nach § 3 POG erwiesen, die Polizei ist allein zuständig, wichtig auch für die Opfer.
Die Prämisse der Polizei lautet: „Hilfe leisten, schützen und ermitteln, statt nur zu schlichten“ und ebenso klar und eindeutig: „Wer schlägt, muss gehen“.
Bei ihrer in dem Bereich enger sozialer Beziehungen nicht ganz einfachen Arbeit stützen und unterstützen wir die Polizei, statt sie mit ständiger Abfragerei von ihrer Arbeit abzuhalten. Wir verstärken die Zahl der in Wechselschicht arbeitenden Polizisten tatsächlich, statt ihnen irgendwelche Versprechen ohne Finanzierungsgrundlage zu machen. So soll und wird es bleiben.
