März 2007 Datenschutzbericht
Datenschutzbericht
wir besprechen erst heute den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz für die Zeit von 2003 bis 2005, obwohl dieser bereits seit Ende der letzten Legislaturperiode vorliegt und damit parlamentarisch der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist. Ungeachtet dieses Sachverhalts haben aber alle Fraktionen gemeinsam den Antrag auf Besprechung in der heutigen Sitzung gestellt, weil es sich um den letzten Bericht unseres demnächst ausscheidenden Landesbeauftragten für den Datenschutz Prof. Dr. Rudolf handelt. Vorhin haben wir seinen Nachfolger, jetzt im Hauptamt Edgar Wagner gewählt, im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt wird Prof. Dr. Rudolf aus seinem Nebenamt als Landesbeauftragter für den Datenschutz verabschiedet.
Grund genug für uns alle, nochmals eine Blick in den Tätigkeitsbericht, den Zwanzigsten, zu werfen, der wie seine Vorgänger, ein überzeugendes Dokument eines erfolgreichen Datenschutzes in unserem Land ist.
Unser Leben wird in vielerlei Hinsicht immer stärker von Internet-Technologie durchdrungen, IT ist immer mehr auf dem Vormarsch, Ausfall der Technik macht uns fast hilflos. Wir werden zu Opfern riesiger Datenmengen, aber wir tragen auch selbst durch Nutzung der Technik dazu bei.
Zu Recht stellen wir uns oft die Frage, ist der gläserne Mensch nicht längst Wirklichkeit, stemmen wir uns mit unseren Datenschutzgedanken nicht gegen eine Entwicklung, die längst über uns hinweggegangen ist?
Nein, weder der Landesbeauftragte noch wir von der Datenschutzkommission sind dieser Auffassung, denn sonst hätten wir unsere Arbeit längst eingestellt. Es gibt für uns keinen hinreichenden Grund, dass Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung nicht offensiv zu verteidigen und, wie der Tätigkeitsbericht beweist, mit Erfolg.
Lassen Sie mich zunächst auf einige wichtige Gesetzesvorhaben aus dem Berichtszeitraum eingehen, die in besonderer Weise den Landesbeauftragten beschäftigt haben. Das waren zum Einen die umfangreichen Hartz IV und Alg II Gesetze mit einer Fülle personenbezogener Daten.
Eine besondere Problematik entstand durch die Bildung der Arbeitsgemeinschaften aus Landes- und Bundes-bediensteten mit unterschiedlicher Datenschutzzuständigkeiten.
Die bei kontrollierten Arbeitsgemeinschaften festgestellten Datenschutzmängel sowohl bezüglich des Umfangs der erhobenen Daten bzw. des Zugriffs auf diese Daten waren bei Abschluss des Berichts noch nicht abgeklärt, manches ist noch heute unklar.
Besonders eingebunden war der Datenschutzbeauftragte bei der Novellierung unseres POG´s und zwar bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens. Dies belegt im Übrigen die gute Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Datenschutzbeauftragten durch möglichst frühzeitige Einbeziehung.
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer 2004 zum prozessualen „großen Lauschangriff“ wurde das POG dahingehend ergänzt, dass das Eindringen in höchstpersönliche Vertrauensverhältnisse (den Kernbereich privater Lebensführung) ausgeschlossen ist. Darüber hinaus haben wir für den sogenannten großen Lauschangriff im POG das Verbot des Eindringens in die Sphäre besonderer Berufs- und Vertrauensverhältnisse (z.B. Pfarrer) normiert.
Entscheidung POG am 14.3. (heute) verkündet (kurz darauf eingehen).
Sowohl die dem Datenschutzbeauftragten möglichen Überprüfungen und Abstimmungen mit dem Verfassungsschutz wie auch die Kontrolle bei Polizeidienststellen haben die Einschätzung bestätigt, dass datenschutzrechtliche Vorgaben weitgehend eingehalten werden, Beanstandungen nur unwichtige Teilbereiche betreffen. Auch in diesen Fällen konnten konsensuale Vereinbarungen mit dem Innenministerium getroffen werden.
In das Datenverarbeitungsverfahren der Polizei zur Vorbereitung der Fußball WM wurde der Landesbeauftragte ebenfalls sehr frühzeitig eingebunden. Insbesondere der beabsichtigte umfangreiche Einsatz von Videokameras, den sog. Netzwerkkameras, und hier insbesondere die Testphase, beschäftigte den Landesbeauftragten wegen der Anonymisierung und der Speicherdauer genauso wie das Akkreditierungsverfahren, das eine Vielzahl von Personen betraf. Zu der Zeit war noch nicht bekannt, welche Mannschaften im Austragungsort Kaiserslautern spielen würden.
Bei diesem Akkreditierungsverfahren sollte die Datenverarbeitung auf ausdrücklichen Beschluss aller Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes auf das unbedingt erforderliche Maß für die Fußball WM beschränkt werden, was auch geschehen ist. Beschäftigt hat den Datenschutzbeauftragten auch der Besuch des amerikanischen Präsidenten in Mainz in Bezug auf den Einsatz der Polizei, die beanstandeten Vorfälle wurden aber durch entsprechende Entschuldigungen bereinigt.
Die elektronische Gesundheitskarte, deren generelle Einführung immer noch nicht feststeht, wurde bezüglich des Modellvorhabens in Trier datenschutzrechtlich begleitet, schließlich ist es eines der ehrgeizigsten, aufwändigsten und technisch schwierigsten Vorhaben in Deutschland.
Bei dem Modell in Trier handelt es sich um die Anwendung einer elektronischen Patientenakte, die eingesetzte Karte dient dabei als Zugangsschlüssel für die elektronisch gespeicherte Behandlungsdokumentation und enthält selbst keine medizinischen Daten. Wegen der rechtzeitigen Einbindung konnten datenschutzrechtliche Probleme wie die Verschlüsselung, der Zugang zu den Daten, die Wahrnehmung der Patientenrechte, die Protokollierung der Zugriffe und Verfahren bei Verlust der Karte erörtert und weitgehend zur Zufriedenheit gelöst werden. Der weitere Fortgang der elektronischen Gesundheitskarte insbesondere für den Fall, dass medizinische Daten darauf enthalten sollen, bedarf aber einer weiteren kritischen Beobachtung durch den Landesbeauftragten. Dieses Verfahren hat uns schon oft in der Datenschutzkommission beschäftigt und wird es auch zukünftig tun, handelt es sich doch um sehr sensible Daten, die nicht in falsche Hände kommen dürfen.
Das Meldewesen ist in den letzten Jahren grundlegend neu geordnet worden. Inzwischen haben alle Meldebehörden ein eigenes Melderegister, das in eigner Verantwortung zur Erledigung der vor Ort anfallenden meldebehördlichen Angaben genutzt wird. Als besonderes Problem stellte sich die einfache Meldeauskunft über das Internet dar, die entgegen der Auffassung der Datenschützer nicht von der Einwilligung des Betroffenen abhängig gemacht wird, ihm ist lediglich ein Widerspruchsrecht eingeräumt, auf das aber nach entsprechenden Drängen des Landesbeauftragten ausdrücklich hingewiesen werden muss.
Bei den Auskünften für Private, zu denen auch Parteien gehören, geht es um Vor- und Nachname, Akademikergrad und aktuelle Anschrift.
Sehr umstritten waren Auskünfte für den Südwestfunk aufgrund eines Auskunftsersuchens durch den Beauftragten für Rundfunkgebühren. Unter Mitarbeit des Landesbeauftragten wurde das grundsätzlich zulässige Auskunftsverlangen dahingehend modifiziert, dass Anfragen in schriftlicher Form z.B. altersgruppenmäßig (18-25 Jahre) begrenzt und auch das Auskunftsverfahren substantiiert und schlüssig dargelegt wird, damit die Meldebehörden von ihrem Ermessen nach §31 MeldeG Gebrauch machen können.
Der Überfall auf ein Mädchen auf der Schultoilette an einer Koblenzer Grundschule Ende 2003 löste erneut die Diskussion über die Videoüberwachung an Schulen aus, die uns bereits in früheren Jahren beschäftigt hat.
Auch wenn "aus dem hohlen Bauch heraus" derartige Maßnahmen als notwendig erachtet werden, stellen sich dennoch datenschutzrechtliche und praktische Fragen. Sollen Unberechtigte aus der Schule ferngehalten werden, müsste eine Dauerüberwachung gewährleistet werden, bei Video-Aufzeichnungen muss ein eindeutiger Verdacht vorliegen, zurückzuführen z.B. auf rechtswidrige Handlungen in der Vergangenheit. Dann sind aber die Kenntlichmachung der Maßnahme, die Auswertung nur bei Erforderlichkeit, Information der Betroffenen und Löschung zu berücksichtigen. Sie sehen, kein einfaches Thema.
Viele andere datenschutzrelevanten Problemstellungen im Zusammenhang mit Schule wie Datenverarbeitung nach den neuen Schulgesetz (§67), Befragung in Schulen (Freiwilligkeit der Teilnahme), Unterrichtung von Eltern trotz Volljährigkeit – vom Landesbeauftragten ausdrücklich mitgetragen wegen schutzwürdiger Belange betroffener Schüler – (erfolglose Verfassungsbeschwerde), Datenübermittlung für die Schulstatistik, Homepages von Schulen (Einverständnis Betroffener) und Elternbriefe als E-Mail. Natürlich gibt es noch viele weiter Bereiche, in denen der Landesbeauftragte gemeinsam mit seiner Geschäftsstelle tätig geworden ist und über die berichtet werden könnte. Ich empfehle Ihnen deshalb die Lektüre des Tätigkeitsbericht, auch um sich über die europäische Dimension zu informieren.
Ich habe bewusst auf die Aufzählung von einzelnen Beanstandungen und Beratungen verzichtet, weil es mir als Vorsitzender der Datenschutzkommission wichtig ist, Ihnen ein Gesamtbild des Datenschutzes in Rheinland-Pfalz zu skizzieren. In seinem Resümee und Ausblick stellt der Landesbeauftragte dazu unter anderem folgendes fest:
Die bewährte Methode, die Beratung des LfD möglichst frühzeitig in Anspruch zu nehmen, die Behörde des LfD also als Helfer bei der Modernisierung der Verwaltung (E-Government, u.a.) zu akzeptieren, ist nicht überall so stark ausgeprägt wie in Rheinland-Pfalz.Bei datenschutzrechtlichen Gesetzesvorhaben wurde der LfD regelmäßig rechtzeitig eingeschaltet. Beispiele sind genannt.Die Behörden des Landes und seiner juristischen Personen sind dem Datenschutz gegenüber aufgeschlossen und von seiner Notwendigkeit im Interesse des Schutzes der Privatsphäre der Bürger durchweg überzeugt.Einschränkungen auch des Datenschutzes im Interesse der Sicherheit vor Ort, Terrorismus und Missbrauch von Leistungen waren auch im Berichtszeitraum zu vermelden. Wichtig ist die Entscheidung des BVerfG zum Kernbereich privater Lebensführung.Aufgabe des LfD ist es, sich darum zu bemühen, das Grundrecht auf Datenschutz zur Geltung zu bringen.Der LfD betrachtet die weitere Entwicklung des Datenschutzes mit skeptischem Optimismus.
Letzteres ist eine typische Bemerkung unseres Landesbeauftragten, der in wenigen Tagen nach 16-jähriger Tätigkeit aus dem Nebenamt des Datenschutzbeauftragten ausscheidet.
Als Vorsitzender der Datenschutzkommission möchte ich, auch wenn gleich im Anschluss die offizielle Verabschiedung erfolgt, Herrn Prof. Dr. Rudolf für die jahrelange ausgezeichnete Zusammenarbeit im Interesse der Sicherung des Grundrechts des Bürgers auf informelle Selbstbestimmung danken. Es war allein schon deshalb sehr erfreulich, mit ihm zusammenzuarbeiten, weil Datenschutz nicht als ideologischer Kampfbegriff betrachtet und genutzt wurde sondern als die Wahrnehmung einer Aufgabe im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Viele andere Bundesländer, vor allem Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen der Abgeordneten haben uns beneidet um diesen Landesbeauftragten. Nochmals recht herzlichen Dank und alles Gute für die Zeit ohne dienstliche Verpflichtungen außer Hauses.
