August 2008 Rede Datenschutz

Datenschutzbericht

Zitat Artikel 4 a unserer Landesverfassung

Jeder Mensch hat das Recht, über die Erhebung und weitere Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen. Jeder Mensch hat das Recht auf Auskunft über ihn betreffende Daten und auf Einsicht in amtliche Unterlagen, soweit diese solche Daten enthalten.Diese Rechte dürfen nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden, soweit überwiegende Interessen der Allgemeinheit es erfordern.
Diese Ergänzung der Verfassung haben wir vor wenigen Jahren vorgenommen, weil das Bundesverfassungsgericht aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung entwickelt hat, und dieses Grundrecht gilt.
Die Grundrechtslage ist eigentlich klar.

Wie sieht aber die Realität aus?

In den achtziger Jahren war der Datenschutz auf dem Vormarsch, ich erinnere an das Volkszählungsurteil.

Vor gut einem Jahr hat der ehemalige Datenschutz- und Bundesverfassungsrichter Prof. Hassemer die Auffassung vertreten, dass der Datenschutz ins Hintertreffen zu geraten drohe, bei gleichzeitiger rasanter technischer Entwicklung auf dem Gebiet der elektronischen Möglichkeiten.

Die Vorkommnisse der letzten Monate scheinen Prof. Hassemer Recht zu geben, und deshalb müssen wir unsere Datenschutzdebatte aus der letzten Plenarsitzung fortsetzen.

Wenn es möglich ist, binnen weniger Tage Daten vor 6 Mio. Personen einschließlich 4 Mio. Bankverbindungen für wenig Geld zu besorgen, wie es der Verbraucherzentrale gelungen ist, läuten bei uns allen die Alarmglocken!
Kosten pro Adresse: 5 Cent!

Ein Call-Center – davon gibt es übrigens über 50 allein in Rheinland-Pfalz – aus Bremerhaven hat sich illegalen Zutritt auf die Datenbank der Deutschen Telekom verschafft und Daten an Dritte verkauft.

Die Telekom hat übrigens 30 Mio. Kunden, welch eine Ressource für illegale Tätigkeiten. Besonders ergiebig scheinen auch große Lotterieunternehmungen zu sein, deren Daten weiter verkauft werden bzw. auf dem Datenmarkt angeboten werden. Auch eine große Krankenversicherung ist in den Verdacht geraten, laut Report Mainz, vertrauliche Kundendaten an einen privaten Dienstleiter weitergegeben zu haben.

Auf die Ereignisse – Großbritannien - will ich gar nicht eingehen, ein undemokratisches europäisches Land.
Ein kurzes Wort aber noch zu den sogenannten Adresshändlern, die angeblich oder tatsächlich über Millionen unterschiedlichster Daten über große Teile der Bevölkerung verfügen.

Dazu gehören

Global Group
verfügt angeblich über Daten von 65 Mio. Personen.
AL Direkt
mit Daten von angeblich 70 Mio. Personen und 35 Mio. Haushalten
Schober Informationgroup
mit angeblich 50 Mio. Privatadressen.

Diese doch erschreckenden Zahlen, die George Orwell als Waisenknabe erscheinen lassen, werfen für uns die Frage auf:

haben die vorliegenden Datenschutzbestimmungen versagt, sind sie durch die technische Entwicklung überholt

zumal ein vielstimmiger Chor nach unterschiedlichsten Gesetzesänderungen, Gesetzesergänzungen und -verschärfungen ruft.

Das ist im Grundsatz nachvollziehbar, da in unzähligen Fakten die Daten ohne Kenntnisse, zumindest aber ohne Widerspruch der Betroffenen weitergegeben werden.

Bevor ich kurz auf die Vorschläge eingehe, eine grundsätzliche Bemerkung:

es muss uns endlich wieder gelingen, mehr Datenschutzbewusstsein bei der Bevölkerung, insbesondere bei jungen Menschen zu entwickeln. Für mich ist es schon erschreckend, wie leichtsinnig mit den eigenen Daten bis hin zu Bankverbindungen umgegangen wird. Da muss sich etwas ändern, sonst nützen die besten Gesetze nichts. Daran zu arbeiten, ist unsere Hauptaufgabe.

Zu den Änderungsvorschlägen:
- Datenschutz ins Grundgesetz
nicht dringlich

- statt Widerspruch ausdrückliche Einwilligung
ja, da so konfrontiert

- Verbot von Datenhandel Glos
nicht durchhaltbar

- Verschärfung von Strafbestimmungen
vernünftig, da z. Zt. eine Art Kavaliersdelikt

Datenschutzkommissionen, die ab 01.10.08 auch für den privaten Datenschutz zuständig sein wird, wird sich umfassend mit der Entwicklung befassen, soweit das nicht bereits heute geschieht.

Wird ggf. Landtag Vorschläge unterbreiten.