31.05.2005 Rede Jugendheim Rodalben

Rede UA - Rodalben
Als Abgeordneter verfüge ich inzwischen über einen gewissen Erfahrungsschatz bei Untersuchungsausschüssen, es ist mein fünfter.
Keiner war jedoch so emotional belastend wie dieser, geht es hier doch um die Frage der Verantwortung für den Tod eines Menschen. Allein diese Aufgabenstellung hätte es erforderlich gemacht, im Umgang mit dem Thema das notwendige Fingerspitzengefühl anzuwenden, insbesondere wenn es um Schuldzuweisungen geht. Das Verhalten der CDU-Vertreter war leider nicht immer von dieser Vorgehensweise geprägt, vielmehr wurde des Öfteren versucht, das Tun bzw. angebliches Unterlassen von Mitgliedern der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Stellen zu skandalisieren. Dies gilt für angeblich unterdrückte Akten genauso wie für plötzlich aufgetauchte Akten, angebliche Einflussnahme eines Abteilungsleiters der Landtagsverwaltung und anderes. Schlimmer noch der mehrfach gemachte Vorwurf, zumindest indirekt am Tod der jungen Erzieherin mitschuldig zu sein. Übel ist da schon die ständige Wiederholung in Ihrem Minderheitenvotum des Begriffs der persönlichen Verantwortung, da Sie diese durch nichts zu begründende Unterstellung wider besseren Wissens erheben. Sie sollten sich für diese Art politischer Brandstiftung schämen, auch wenn ich aufgrund der Erfahrungen im Ausschuss Zweifel daran habe, dass Sie dieses Gefühl entwickeln können. Auf weitere Auseinandersetzungen mit Ihnen und Ihren Ausführungen möchte ich im Übrigen verzichten, sie führen nicht weiter, da von Einäugigkeit und Böswilligkeit geprägt.

Das Thema Heimunterbringung statt Untersuchungshaft, geregelt in den §§ 71 und 72 JGG, ist seit vielen Jahren ein umstrittenes Thema in der Fachwelt. Dies liegt nicht zuletzt an dem Spannungsfeld zwischen der Jugendhilfe mit ihrem pädagogischen Anspruch und der Justiz mit dem vorrangigen Anspruch auf Sicherung des Strafverfahrens. Die Zielrichtung des Jugendgerichtsgesetzes ist klar: immer dort, wo möglich soll bei Jugendlichen die Untersuchungshaft vermieden werden, weil in der U-Haft grundsätzlich negative Einwirkungen und psychische Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Insbesondere der Streit über offene oder geschlossene Einrichtungen macht deutlich, wie schwierig es ist, zwischen Jugendhilfe einerseits und Justiz andererseits einvernehmliche Lösungen herbeizuführen. So hat der Sachverständige Schrapper aus Sicht der Jugendhilfe die Position mit den Worten umschrieben, dass Heimunterbringung als Untersuchungshaft nicht gewollt sei, andere sprechen von "Menschen statt Mauern". Die sachverständigen Vertreter der Justiz machten deutlich, dass ein gewisses Maß an Entweichungssicherheit unerlässlich sei. Ohne diese wären die zuständigen Richter wenig geneigt, Heimunterbringung anzuordnen, weil die Durchführung der Hauptverhandlung gefährdet sei. Gerade Fluchtgefahr als eine der Voraussetzungen, unter denen trotzdem Heimunterbringung statt U-Haft angeordnet werden könne, müsse durch entsprechende Sicherungen begegnet werden.

Dieser Meinungsstreit prägte über Jahre den Entscheidungsprozess auch in Rheinland/Pfalz. Bereits 1988 wurde eine Übereinkunft zwischen Jugendhilfe und Justiz zur Heimunterkunft statt U-Haft getroffen. Die praktische Umsetzung der Übereinkunft scheiterte, die Anordnung der Haftvermeidung war sogar rückläufig.

Mitte der 90iger Jahre, nach Schließung sogenannter geschlossener Gruppen in Einrichtungen in Rheinland/Pfalz erneuerte das Justizministerium die Forderung nach geschlossenen Heimplätzen. Trotz Koalitionsvereinbarung von 1996 über entsprechende Heimplätze kam es in der Zeit von 1996 bis 2001 nicht zur Umsetzung, da hier wie in der gesamten Bundesrepublik die Debatte über die Frage der Entweichungssicherheit kontrovers geführt wurde zwischen Jugendhilfe und Justiz. Erst in der Koalitionsvereinbarung von 2001 wurde die Umsetzung des grundsätzlich gemeinsamen Ziels dahingehend präzisiert, dass baulich entweichungssichere Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden sollten. In diesen Richtungswechsel des Sozialministeriums, getragen von der politischen Führung, wurde im nachfolgenden die Jugendhilfe einbezogen mit der Folge, dass im Sommer die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrt die grundsätzliche Ablehnung geschlossener Heimplätze aufgab, wenn auch weiterhin dem offenen Angebot der Vorrang gegeben wurde.

Zusammenfassend kann für diesen Teil des Untersuchungsauftrages festgestellt werden, dass es bis heute keinen "Königsweg" für das Klientel von Jugendlichen gibt, die für die Heimunterbringung statt U-Haft in Frage kommt. Die Entscheidung in der Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2001 war aber die entscheidende Zäsur zur Einrichtung eines entsprechenden Angebots, die bis in die 80-iger Jahre zurückreichende Blockade-Situation wurde aufgelöst.

Zur Umsetzung der Vereinbarung wurde ein Rahmenkonzept seitens des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familien und Gesundheit entwickelt. Eine der wichtigsten Voraussetzungen hinsichtlich des Trägers waren einschlägige Erfahrungen im Umgang mit schwierigen Jugendlichen. Weitere Eckpunkte waren die Personalausstattung, Anzahl der einzurichtenden Plätze, Gruppenstärke, Finanzierung und wissenschaftliche Begleitung. In der sich anschließenden Diskussion mit dem Justizministerium wurden die Themen bauliche Entweichungssicherheit und ein praktikables Aufnahmeverfahren erörtert und nach Auffassung des Justizministers entsprechend gelöst, so dass im November 2002 das Rahmenkonzept einvernehmlich beschlossen wurde.

Zwar war eine zeitliche Festlegung zur Umsetzung nicht vorgegeben, jedoch wurde im Sommer 2003 der 01.10.2003 als Ziel vorgesehen, nicht wie von CDU und Bündnis 90/Die Grünen behauptet, als feste Vorgabe. Aus diesem Grund gab es keinen Termindruck von seitens der Ministerien. Die Finanzierungsfrage, die sich wegen fehlender Investitionsmittel Ende 2002 als Problem zeigte, wurde einvernehmlich dahingehend gelöst, dass die Investitionskosten anteilig in die Leistungsentgelte reingerechnet werden sollten. Die Finanzierungsfrage beeinflusste die Suche nach einem Träger nicht.

Einen sehr breiten Raum im Untersuchungsverfahren hat die Auswahl des Trägers eingenommen. Von ehemals 7, die nach der Rahmenvereinbarung grundsätzlich in Betracht kamen, verblieben schließlich Helenberg, Bernhardshof und Mühlkopf, wobei Mühlkopf die einzige Einrichtung mit geschlossenen Gruppen war. Bei allen Diskussionen und Besichtigungen spielte die Frage der Entweichungssicherheit eine große Rolle. Zwar war im Rahmenkonzept bezüglich der Fenster Sicherheitsglas und verschließbare Vorrichtungen festgehalten, eine unverrückbare Vorgabe war dies aber nicht, da die Ausfüllung des Rahmenkonzepts mit den jeweiligen Trägern erfolgen sollte.

Als gutes Beispiel der Heimunterbringung statt U-Haft hat bei der Auswahl der Träger die Einrichtung "Stutensee" in Baden-Württemberg eine wichtige Rolle gespielt.

Bei der Besichtigung der Einrichtungen wurde seitens der Vertreter des Justizministeriums Wert auf Vergitterung der Fenster gelegt, da Sicherheitsglas erhebliche Probleme bei der Be- und Entlüftung nach sich ziehe. Bezüglich Helenenberg wurde als problematisch gesehen, dass die Lage der Räumlichkeiten für den Schulunterricht und die Berufsausbildung die Entweichungsmöglichkeiten erhöht.

Nachdem der Bernhardshof sein Angebot aus mehreren Gründen zurückgezogen hatte, verblieb nur noch die Wahl zwischen Helenenberg und Mühlkopf. Da aber Helenenberg die Vergitterung wegen Unvereinbarkeit mit dem Konzept des Jugendhilfezentrums ablehnte, andererseits auf diese aber nicht verzichtet werden sollte, war schließlich Helenenberg aufgrund eigener Entscheidung "aus dem Rennen".

Dies hätte sicherlich zu einer Neuauflage der Trägerwahl geführt, falls in der Fachabteilung die Meinung vertreten worden wäre, dass Mühlkopf aufgrund langjähriger Erfahrungen als weniger geeignet hätte betrachtet werden müssen. Das war jedoch nicht der Fall. Daran änderten auch die sogenannten Strichlisten der Polizei vor Ort nichts, die nach Aussagen der zuständigen Polizeivertreter keine Auffälligkeiten auswiesen, die eine besondere Meldung an das Präsidium oder gar ins Ministerium erforderlich gemacht hätte.

Wegen der langjährigen Erfahrung mit schwierigen Jugendlichen ist die Fachebene des Sozialministeriums zu Recht davon ausgegangen, dass sowohl Helenenberg wie auch Mühlkopf über das notwendige erfahrene Personal verfügt auf der Basis der Fachkräfteverordnung.

Bezüglich der Trägerauswahl kann nicht behauptet werden, dass diese nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt worden ist. Besichtigungen vor Ort und eine Reihe von Gesprächen waren der Entscheidung vorgeschaltet. Die seitens der CDU-Vertreter aufgebauschte Strichliste war und ist kein Argument gegen Mühlkopf, da dieser Bereich laut Aussage der Polizei gerade nicht als Kriminalitätsschwerpunkt in Erscheinung getreten ist.

Das Auswahlverfahren bietet jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür, dass aus fachlicher Sicht eine fehlerhafte Entscheidung getroffen worden ist. Beide Einrichtungen waren geeignet; den Ausschlag gegeben hat die Einschätzung, dass Mühlkopf den höheren Grad an Entweichungssicherheit bietet, zumal das Argument, Sicherheitsglas könne gegenüber Vergitterung ein höheres Aggressionspotential entwickeln, zumindest nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen ist.

Bei der Umsetzung des Projekts im Jugendheim Mühlkopf selbst ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der grundlegenden und sehr weit reichenden Trägerautonomie dem Landesjugendamt weder eine Dienst- noch eine Fachaufsicht und auch sonst keine Weisungsbefugnis zukam und zukommt. Dies ist rechtlich völlig unumstritten und wird von den Trägern genauso gesehen. Deshalb sind die Versuche, insbesondere der CDU unredlich, aus der Beratungsfunktion eine besondere Kontrollfunktion abzuleiten mit der Folge der Verantwortung. Seine Beratungsfunktion hat das Fachamt ausreichend wahrgenommen, und zwar mehr als bei jedem anderen Projekt, sicherlich auch zu recht.

Neben der Frage der Entweichungssicherheit war bei der Entwicklung der Sicherheitskonzeption z.B. die Anschaffung eines schnurlosen Telefons im Betreuerzimmer Gegenstand der Abmachung mit dem Träger. Alle gingen davon aus, dass dieses angeschafft werde.

Bezüglich der Anschaffung eines sogenannten "Totmanngeräts" (PNA) seien alle übereinstimmend davon ausgegangen, dass die vereinbarten Sicherheitsvorkehrungen ausreichend seien. Auf einen Nachteinschluss wurde verzichtet, da es sich um eine Einrichtung der Jugendhilfe und nicht um U-Haft handelt, genauso wie im Stutensee, dem Vorbild. Lediglich ein Zimmer neben dem Betreuungszimmer sollte entsprechende Möglichkeiten enthalten. Die Konzeption des Nachtdienstes und der Personalsicherheit haben im Untersuchungsverfahren eine große Rolle gespielt. Dabei ist nach unserer Auffassung das Landesjugendamt seiner Beratungsfunktion voll nachgekommen. Auch hier hat man sich an Stutensee angelehnt, nur mit dem Unterschied, dass keine Nachtbereitschaft neben dem Nachtdienst mit einer pädagogischen Fachkraft vorgesehen war, sondern im Bedarfsfalle die Bereitschaft in den beiden anderen Gruppen im gleichen Haus alarmiert werden sollten über das Telefon mit der Ruftaste. Des Weiteren sollte ein Hintergrunddienst mit Leistungskompetenz eingerichtet werden. In diesem Zusammenhang ist zu vermerken, dass in Mühlkopf bis zu 6, im Stutensee bis zu 12 Jugendliche untergebracht werden sollten, bzw. sind. Aus diesem Grund sind die beteiligten Stellen zu recht von durchaus vergleichbaren Sicherheitsvorkehrungen ausgegangen. Aber auch hier gilt die klare Vorgabe, die bei den freien Trägern völlig unstrittig ist und die sie auch klar für sich reklamieren: sie sind für das Personal und dessen Sicherheit eigenverantwortlich. Abstriche aus finanziellen Gründen mussten nicht gemacht werden.

In der vom Träger erstellten Leistungsbeschreibung ist zum Punkt Personalqualifikation ausdrücklich festgehalten, dass im Team U-Haft- Vermeidung insgesamt 8,5 ausgebildete Fachkräfte arbeiten sollen, die 24 Stunden täglich und 365 Tage im Jahr eine qualifizierte Betreuung in der Wohngruppe sicherstellen, einschließlich Nachtdienst. Diese Leistungsbeschreibung war Basis der Maßnahme Mühlkopf. Die schon im Rahmenkonzept vorgegebene wissenschaftliche Begleitung, die für die Fort- und Weiterentwicklung des Konzepts für erforderlich angesehen wurde, kam im Wesentlichen deshalb nicht zustande, weil das Projekt schon nach wenigen Wochen wegen der Tötung der jungen Erzieherin abgebrochen wurde. Die zu dieser Frage gemachten Vorwürfe gehen deshalb ins Leere. In der Umsetzungsphase des Projekts gab es zu keiner Zeit Anlass seitens der Arbeitsebene bis hin zum Staatssekretär, die Ministerin einzuschalten. Aus den Informationen, die regelmäßig erfolgten, konnten die Minister entnehmen, dass das Projekt sich planungsgemäß entwickele und eröffnungsreif war. Einzelheiten wie z.B. das fehlende und von der Einrichtung absprachewidrig nicht beschaffte Mobiltelefon waren Ministerin Dreyer nicht bekannt. Gleiches galt für Minister Mertin bei dem Schwerpunkt Sicherheit.

Bei der Abschlussbegehung am 9. Oktober, die keine Abnahme bedeutete, hat die Überprüfung des Standes der baulichen Sicherheit im Mittelpunkt gestanden, während die Fragen der Personalsicherheit bereits im September ausreichend erörtert worden waren. In der Begehung ist von Vertreterinnen des Landesjugendamtes gegenüber der Heimleitung darauf gedrängt worden, dass möglicherweise gefährliche Gegenstände zu entfernen bzw. unter Verschluss genommen werden müssen, wie z.B. der Messerblock. Auch dies geschah nicht in Form einer förmlichen Weisung, sondern einer Aufforderung. Im Ergebnis empfiehlt der U-Ausschuss, entsprechende Hinweise zu dokumentieren und dem Träger klarer zur Beachtung zuzuleiten.

Nach der Leistungsbeschreibung hatte der Träger die Einsetzung qualifizierten Fachpersonals zugesichert, diese Vorgabe ist in der Betriebserlaubnis festgehalten. Die zeitnahe Meldung der Einstellung qualifizierten Personals an das Landesjugendamt dient im Wesentlichen der Kontrolle bezüglich der Fachlichkeit. Selbst wenn die Einstellung der ermordeten Frau Knoll zeitnah erfolgt wäre, wäre ihre Einstellung nicht beanstandet worden, da sie - das haben auch Sachverständige bestätigt - fachlich qualifiziert war. Anderes gilt hinsichtlich ihres Einsatzes zur Nachtzeit durch den Träger. Dieser Entscheidung vor Ort ist sicherlich nachvollziehbar. Da Mühlkopf langjährige Erfahrung mit geschlossenen Gruppen hatte, konnte die Fachebene aber zu Recht davon ausgehen, dass hinreichend erfahrenes Personal eingesetzt werden konnten, wobei durchaus auch junge Kräfte zum Einsatz kommen konnte. Dabei ist es die Sache des Trägers, den Einsatz im Einzelnen anhand der Persönlichkeitsstruktur vorzunehmen. Bei der Prüfung durch das Landesjugendamt wurde lediglich eine Person als nicht erfahren angesehen, bei Frau Knoll war dies nicht zweifelsfrei geklärt, wenn auch ihre fachliche Eignung umstritten vorlag. Zu einem abschließenden Gespräch kam es wegen des tragischen Vorfalls nicht mehr. Die Träger selbst hielt sie für sehr kompetent und engagiert, nicht zuletzt aufgrund ihrer Praktika.

Bezüglich der Umsetzung der Personalsicherheit wurde seitens des Trägers die Vorgabe formuliert, im Falle von Übergriffen die Jugendlichen entweichen zu lassen. In Krisensituationen sollte eine zweite Person hinzugezogen werden, die Zimmer sollten nicht allein betreten werden. Insgesamt drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass in der Einrichtung die möglichen Gefahren für die Bediensteten und für die Jugendlichen unterschätzt wurden, sie wurden nicht "in Rechnung gestellt". In diesem Zusammenhang ist die fehlende Anschaffung des schnurlosen Telefons nicht nachvollziehbar.

Im Zusammenhang mit der Personalsicherheit hält es der Ausschuss für unvertretbar, insbesondere Berufsanfängerinnen in solcher Einrichtung allein Nachtdienst machen zu lassen, was nach Zeugenaussagen zunächst auch gar nicht vorgesehen war. Die eigene Einschätzung der Erzieher, diesen Dienst machen zu können, ihm "sich zutrauen", reicht nicht aus. Gerade bei einem Berufsanfänger besteht die Gefahr der Fehleinschätzung der Situation mit daraus folgenden möglichen Konsequenzen auch bezüglich der eigenen Sicherheit. Da bedarf es klarer Vorgaben der Einrichtungsleitung.

Um dies besser zu gewährleisten, sollte nach Auffassung des Ausschusses das Landesjugendamt seine Beratungstätigkeit bezüglich der Personalsicherheit noch verstärken. Fragen der Personalsicherheit dürfen nicht, wie offenbar im Mühlkopf geschehen, in einem offenen Diskussionsprozess innerhalb des Personals geregelt werden.

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es trotz der sehr engmaschigen und strukturierten Tagesabläufe keinen Hinweis auf Auffälligkeiten gab, die auf eine Fluchtabsicht hätten schließen lassen. Die Mitarbeiter hatten vielmehr den Eindruck, dass bei den Jugendlichen (bis kurz vor dem Ereignis waren es 2) die konsensorientierten Konfliktlösungen Anklang gefunden haben. Auch am Abend des 20.11.2003 gab es keinen Anlass, der auf eine sich entwickelnde Krisensituation hinwies. Unberücksichtig bezüglich möglicher Folgen für eine sich verändernde Gruppendynamik blieb die Aufnahme des 3. Jugendlichen, so dass nicht nur die Nachschicht nicht verstärkt sondern eine Berufsanfängerin eingesetzt worden ist. Dies hätte nicht geschehen dürfen, zumal diese im Hinblick auf ihr pädagogisches Vorgehen um eine "letzte Chance" gebeten hatte. Der Einsatz von Frau Knoll war eine gravierende und in der Konsequenz tragische Fehleinschätzung der Einrichtung.

Umfassend hat sich der Untersuchungsausschuss mit dem Aufnahmeverfahren insbesondere des Ferid T. befasst, zumal strittig war, ob dieser Jugendliche überhaupt für das Projekt geeignet war. Das Heim hatte die Aufnahme zunächst mit dem Hinweis abgelehnt, dass Fluchtgefahr bestehe, nachdem zunächst die Bereitschaft zur Aufnahme erklärt wurde. Insoweit war das Heim aber einem Irrtum unterlegen, da die Fluchtgefahr grundsätzlich eine Voraussetzung für die U-Haft ist, die durch Heimunterbringung vermieden werden soll. Deshalb ist es durchaus nachvollziehbar, dass eine Vertreterin des Justizministeriums das Heim eindeutig auf diesen Sachverhalt hinwies. Welchen Sinn hätte das Thema Entweichungssicherheit gemacht, wenn fehlende Fluchtgefahr als Voraussetzung bestanden hätte. Unzulässiger Druck auf das Heim wurde durch diese Klarstellung jedenfalls nicht ausgeübt, was im Übrigen von der Einrichtungsleitung bestätigt wurde. Dabei war und blieb es die alleinige Entscheidung des Heims, ob der Jugendliche aufgenommen werden sollte, eine Entscheidungskompetenz stand und steht weder dem Justizministerium noch einer anderen öffentlichen Stelle zu.

Folgerichtig ist es übrigens in 2 anderen Fällen zu Ablehnungen gekommen. Bis auf einen Zeugen haben die Mitarbeiter des Heims übrigens keine Gründe gesehen, die Aufnahme von Ferid T. aus pädagogischer Sicht abzulehnen.

Anders wäre die Sachlage zu beurteilen gewesen, wenn Ferid T. derart ausgeprägte Fluchttendenzen hätte erkennen lassen, die eine pädagogische Arbeit mit ihm hätte als sinnlos betrachtet werden müssen. Aus der Äußerung, zu seinem Vater nach Holland zu wollen, war eine derartige Absicht nicht abzulesen.

Unmittelbar nach dem schrecklichen Vorfall, der in seiner Brutalität im vertraulichen Bericht beschrieben und deshalb nicht kommentiert werden darf, haben die Ministerin Dreyer und Minister Mertin eine interministerielle und interdisziplinäre Arbeitsgruppe zur Aufklärung des Vorfalls gebildet. Diese legte im Januar 2004 einen Bericht vor, der mehrfach in den zuständigen Ausschüssen des Landtags diskutiert worden ist. Die in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen werden in der Würdigung und den Empfehlungen des Ausschusses aufgegriffen, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf eine Darstellung verzichtet werden soll. Ein Hinweis sei aber erlaubt: die wesentlichen Feststellungen der Arbeitsgruppe sind im Untersuchungsausschuss bestätigt worden. Abschließend möchte ich in 9 Punkten zum Ergebnis des Untersuchungsausschusses und die Empfehlungen an die Landesregierung Stellung nehmen.

1. Der Untersuchungsausschuss hat keine wesentlichen Tatsachen aufgedeckt, die nicht bereits im Bericht der Landesregierung aufgegriffen worden sind. Deshalb erweist sich der insbesondere vor Einsetzung des UA gemachter Vorwurf der Opposition, die Landesregierung habe unvollständig informiert, als völlig haltlos.

2. Die gesetzliche Vorgabe, Möglichkeiten der Heimunterbringung statt U-Haft zu schaffen, ist scharf zu trennen von der jeweiligen Einrichtung, die die Aufgaben übernimmt und der Jugendhilfe zugeordnet ist. Diese klare Trennung ist in Rheinland/Pfalz eingehalten worden, orientiert weitgehend an der einzigen geschlossenen Einrichtung bundesweit im Stutensee. Diese ist vor der Justiz anerkannt.

3. Das Spannungsfeld zwischen Jugendhilfe und Justiz in der Frage der Geschlossenheit bzw. der hinreichenden Entweichungssicherheit ist auch bei der Vorbereitung der Entscheidung in Rheinland/Pfalz deutlich geworden. Der sich lange (seit 1988) hinquälende Diskussionsprozess wurde 2001/2002 durch die klare Entscheidung beendet, dass ein entweichungssichere Einrichtung die Aufgabe übernehmen sollte. Darauf aufbauend wurde ein entsprechendes Rahmenkonzept entwickelt.

4. Das Projekt wurde eingehend mit den Partnern der freien Wohlfahrtspflege erörtert, die Trägerauswahl wurde sorgfältig durchgeführt. Die Entscheidung für Mühlkopf als einen erfahrenen Träger insbesondere mit geschlossener Unterbringung war nachvollziehbar und folgerichtig. Das Landesjugendamt als Fachbehörde hat die ihm zugeordnete Beratungsfunktion umfangreich wahrgenommen, der Wichtigkeit des Projekts entsprechend. Eine Dienst- oder Fachaufsicht oder eine wie auch immer geartete Weisungsbefugnis hatte das Amt nicht.

5. In die Trägerverantwortung fällt die Personalsicherheit, dies wird von allen Trägern so gesehen. Dies gilt auch für die Personalauswahl und den Personaleinsatz.
Seiner Beratungsfunktion ist aber das Landesjugendamt auch insoweit gerecht.

6. Wenn auch aus pädagogischer Sicht Sicherheitsmaßnahmen für das Personal umstritten sein können, gilt für den Ausschuss ein klarer Vorrang, nämlich der der Sicherheit des Personals. Deshalb hält der Ausschuss die Ausstattung der Beschäftigten mit einem mobilen Telefon – zu dem ausdrücklich geraten worden war – und besser noch, die Ausrüstung mit einem PNA-Gerät für geboten.
Den seitens der Einrichtung gemachten Vorgaben zur Personalsicherheit wie z.B. Betreten der Zimmer nur zu zweit, etc. fehlte die notwendige Verbindlichkeit, so dass sie gerade bei berufsunerfahrenem Personal in einer Krisensituation übersehen werden konnten. Dabei war es ein entscheidender Fehler der Einrichtungsleitung, eine Berufsanfängerin im Nachtdienst einzusetzen, insbesondere nachdem ein Tag zuvor der dritte Jugendliche aufgenommen worden war.

7. Weder das Justizministerium noch eine andere öffentliche Stellung hat Druck auf die Einrichtung bezüglich der Aufnahme von Ferid T. ausgeübt. In dem bekannten Schreiben hat das Justizministerium lediglich die Gesetzeslage klar dargestellt und darauf hingewiesen, dass bei Nichtberücksichtigung das Projekt gefährdet sei.

8. Insbesondere auf Grund der in nicht öffentlicher Sitzung gemachten Sachverständigenaussagen teilt der Ausschuss die Auffassung der Arbeitsgruppe, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bei Berücksichtigung der vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen der gewaltsame Tod nicht verhindert worden wäre. Eine absolute Sicherheit, da sind wir uns alle einig, kann es nicht geben, es ist aber alles daran zu setzen, dass sich etwas Derartiges nicht wiederholt. Deshalb muss die Beratungsfunktion weiter verstärkt werden bis an die Grenze des Zulässigen. Das hat Ministerin Dreyer auch zugesagt. Es ist darauf hinzuwirken, dass Leitungsstrukturen und –aufgaben klarer nach außen definiert werden. Die Personalsicherheit darf keinem offenen Diskussionsprozess unter den Beschäftigten unterworfen werden. Nachtdienst hat zumindest in der Anfangszeit doppelt besetzt und mit entsprechenden Geräten ausgerüstet zu sein.

9. Der Untersuchungsausschuss unterstützt die Landesregierung in ihrer Absicht, nach Vorlage des Berichtes den Auftrag des Gesetzgebers bezüglich einer Einrichtung Heimunterbringung statt U-Haft umzusetzen. Dazu gibt es keine Alternative. Wegen der fehlenden empirischen Erkenntnisse ist die wissenschaftliche Begleitung und Beratung von besonderer Bedeutung. Das Parlament soll im Interesse der Sache die Bemühungen der Landesregierung konsequent und sachlich begleiten.


Abschließend möchte ich im Namen der SPD-Fraktion für die trotz einiger Ausreißer insgesamt sachliche Arbeit im Ausschuss recht herzlich bedanken, insbesondere bei dem Vorsitzenden Marz, der weitgehend nicht der Versuchung unterlegen war, den Untersuchungsausschuss parteipolitisch zu nutzen. Er hat die Sitzungen souverän geleitet, auch in schwierigen Phasen. Natürlich gilt der Dank auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, vor allem dem Ausschussassistenten Volker Perne, die aufgrund der zügigen Arbeit des Ausschusses mit halben Nachtsitzungen und der Vorbereitung des Abschlussberichts besonders herausgefordert worden sind.

31.05.2005